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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Altes Kelterhaus – Eventlocation

  1. Geltungsbereich
    Diese AGB gelten für alle Verträge über die Anmietung der Eventlocation „Altes Kelterhaus“. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.
  1. Vertragsabschluss / Buchung
  • Eine Buchung der Location wird durch Bestätigung/ Annahme des schriftlichen Auftrags verbindlich.
  • Im Anschluss wird eine Anzahlungsrechnung in Höhe von 1.000 € erstellt.
  • Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der angegebenen Frist, behalten wir uns vor, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall fällt eine Stornogebühr gemäß unseren Stornobedingungen an.
  • Mit der Annahme des Angebots oder der Buchung erklärt der Kunde die verbindliche Zustimmung zu diesen AGB.
  1. Zahlungsbedingungen
  • Der Restbetrag ist nach der Veranstaltung ohne Abzug fällig.
  • Zahlungen erfolgen per Überweisung oder in bar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  1. Mietdauer
  • Die Location steht für die gebuchte Veranstaltung am gebuchten Tag zur Verfügung.
  • Auf- und Abbauzeiten müssen innerhalb des gebuchten Tages erfolgen, sofern nicht anders vereinbart.
  • Dekorationen dürfen angebracht werden, müssen aber nach der Veranstaltung vollständig entfernt werden.
  • Bohrungen, Nägel, Schrauben oder andere invasive Befestigungen sind nicht erlaubt.
  1. Gästeanzahl
  • Die vereinbarte maximale Gästeanzahl darf nicht überschritten werden.
  • Bei Abweichungen behält sich der Vermieter vor, den Vertrag anzupassen oder die Veranstaltung abzulehnen.
  1. Stornierung / Verschiebung
  • Eine Stornierung des Events durch den Kunden ist jederzeit möglich, führt jedoch nicht zur Rückerstattung der Anzahlung.
  • Eine Verschiebung des Termins ist grundsätzlich nicht möglich, es sei denn, der Vermieter stimmt ausdrücklich und schriftlich zu.
  • Catering-Buchungen:
    • Sofern Catering-Leistungen über L&L Catering / Altes Kelterhaus gebucht werden, gelten zusätzlich die Stornobedingungen des Caterers.
    • Bei Buchungen mit Catering im Gesamtpaket (Location + Catering) wird die Stornierung nach den jeweiligen Caterer-Bedingungen berechnet, insbesondere für Catering- und Servicekosten. Die in der Location-AGB genannte Anzahlung wird hierauf angerechnet.
  • Bei Buchung eines externen Caterers gelten zusätzlich deren Stornobedingungen.
  1. Catering & Getränke
  • Externe Caterer dürfen nach Absprache beauftragt werden.
  • Getränke müssen ausschließlich über die Location bezogen werden.
  • Bei jeder Art von Catering ist die Bereitstellung einer Servicekraft über die Location verpflichtend, auch bei Selbstverpflegung.
  1. Haftung & Versicherung
  • Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn, seine Gäste oder beauftragte Dienstleister verursacht werden.
  • Haftungsfreistellung: Der Mieter stellt den Vermieter sowie dessen Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen. Dies umfasst insbesondere Schäden an Personen, Eigentum oder Einrichtungen der Location, verursacht durch den Mieter, seine Gäste oder von ihm beauftragte Dienstleister (z. B. Caterer, DJ, Fotografen).
  • Es wird dringend empfohlen, eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung abzuschließen.
  • Der Vermieter übernimmt keine Haftung für persönliche Gegenstände, Schäden oder Unfälle während der Veranstaltung.
  1. Unwetter / höhere Gewalt
  • Für wetterabhängige Risiken, z. B. die Nutzung der Pergola, übernimmt der Vermieter keine Haftung.
  • Sollte eine Nutzung aufgrund von Unwetter nicht möglich sein, kann keine Rückerstattung verlangt werden.
  1. Musik & Lärm
  • Die Türen der Location müssen um 22:00 Uhr geschlossen werden, um die gesetzlichen Vorschriften der Nachtruhe einzuhalten.
  • Musikalische Veranstaltungen sind so zu gestalten, dass eine unzumutbare Lärmbelästigung ausgeschlossen ist.
  • Bei Verstößen gegen die Einhaltung der Nachtruhe haftet der Mieter.
  1. Hausordnung
  • Rauchen ist innen und unter geschlossener Pergola verboten; draußen erlaubt.
  • Tiere dürfen nur nach vorheriger Genehmigung mitgebracht werden.
  • Dekorationen dürfen vom Mieter angebracht werden, müssen aber nach der Veranstaltung wieder vollständig entfernt werden.
  • Feuerwerke oder ähnliche pyrotechnische Aktionen bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch den Vermieter und die zuständige Behörde.
  1. Sondernutzung / Technik / Parkplätze
  • Nutzung von Außenflächen, Parkplätzen und technischer Ausstattung erfolgt auf eigenes Risiko des Mieters.
  • Eigene Geräte oder Technik können nach vorheriger Absprache genutzt werden, sofern dadurch keine Beeinträchtigung der vorhandenen Ausstattung entsteht.
  • Eine generelle Genehmigung oder Haftungsübernahme des Vermieters erfolgt nicht.
  1. Fotos & Videos
  • Der Vermieter erstellt keine Fotos oder Videos von Gästen oder Veranstaltungen ohne Zustimmung des Mieters.
  • Eine Ausnahme besteht bei allgemeinen Aufnahmen von Dekoration, Aufbau oder Raumsituationen, die ausschließlich zu Marketingzwecken (z. B. Website, Social Media) verwendet werden dürfen.
  1. Sonstiges
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen unberührt.
  • Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters.